Kinder, Behinderung & Demenz
Persönliches Budget: Kosten und Finanzierung
Leistungen zur Teilhabe selbstbestimmt organisieren und Zielvereinbarung sowie Nachweise vorbereiten. Bei „Persönliches Budget“ trennt die Kostenprüfung Leistungsrahmen, Eigenanteile, Zusatzkosten und Folgekosten, bevor Geld ausgegeben oder ein Vertrag unterschrieben wird.

Kurzantwort
Das Wichtigste in Kürze
Das Budget orientiert sich am festgestellten notwendigen Bedarf und ist kein frei verfügbares zusätzliches Einkommen. Wer Assistenzkräfte selbst beschäftigt, muss Lohnnebenkosten, Vertretung und Arbeitgeberpflichten vollständig kalkulieren. Ein beteiligter Rehabilitationsträger koordiniert bei Bedarf trägerübergreifend; die Leistungsträger entscheiden über Bedarf und Budgethöhe.
Einordnung
Wann ist dieses Thema relevant?
- Die grundlegende Finanzierungsfrage lautet: Das Budget orientiert sich am festgestellten notwendigen Bedarf und ist kein frei verfügbares zusätzliches Einkommen.
- Mögliche private oder zusätzliche Kosten entstehen an dieser Stelle: Wer Assistenzkräfte selbst beschäftigt, muss Lohnnebenkosten, Vertretung und Arbeitgeberpflichten vollständig kalkulieren.
- Für die richtige Zuordnung muss außerdem feststehen: Das Persönliche Budget ersetzt bewilligte Teilhabe-Sachleistungen ganz oder teilweise durch ein Budget, mit dem die leistungsberechtigte Person Unterstützung selbst organisiert.
Konkreter Ablauf
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
- 01
Den zuständigen Kostenträger oder Vertragspartner eindeutig bestimmen: Ein beteiligter Rehabilitationsträger koordiniert bei Bedarf trägerübergreifend; die Leistungsträger entscheiden über Bedarf und Budgethöhe.
- 02
Beim Thema „Persönliches Budget“ die notwendige Grundversorgung von freiwilligen Zusatzwünschen trennen: Leistungen zur Teilhabe selbstbestimmt organisieren und Zielvereinbarung sowie Nachweise vorbereiten.
- 03
Die erste Kostenlogik auf das konkrete Angebot anwenden: Das Budget orientiert sich am festgestellten notwendigen Bedarf und ist kein frei verfügbares zusätzliches Einkommen.
- 04
Eigenanteile und Folgekosten vollständig ergänzen: Wer Assistenzkräfte selbst beschäftigt, muss Lohnnebenkosten, Vertretung und Arbeitgeberpflichten vollständig kalkulieren.
- 05
Erst nach schriftlicher Klärung zum Thema „Persönliches Budget“ beauftragen. Rechnungen anschließend mit der Kostenzusage und diesem Nachweis prüfen: Bescheide zu bisherigen Teilhabeleistungen
Vorbereiten
Diese Unterlagen helfen
- Bescheide zu bisherigen Teilhabeleistungen
- Vollständiges Angebot oder Preisblatt mit einmaligen und laufenden Kosten
- Schriftliche Bewilligung, Kostenzusage oder Vertragsregelung
- Rechnungen, Zahlungsbelege und Erstattungsabrechnungen
Genau hinsehen
Worauf Sie besonders achten sollten
Kostenfolge im Praxisfall: Für 20 Assistenzstunden wird ein Jahresbudget mit Vertretung, Lohnnebenkosten und fachlicher Anleitung statt nur 20 mal Stundenlohn erstellt.
Typischer Fallstrick vor Zahlung oder Unterschrift: Nur den Stundensatz der Assistenz zu rechnen unterschätzt Urlaub, Krankheit, Verwaltung und mögliche Sozialabgaben.
Zeitplanung: Antrag und Zielvereinbarung erfolgen vor selbstständiger Beauftragung. Budgetzeitraum, Abrechnung und Zielüberprüfung werden mit ausreichendem Vorlauf überwacht.
Häufig gefragt
Fragen und kurze Antworten
Welche Kostenfrage steht beim Thema „Persönliches Budget“ an erster Stelle?
Das Budget orientiert sich am festgestellten notwendigen Bedarf und ist kein frei verfügbares zusätzliches Einkommen.
Wodurch können beim Thema „Persönliches Budget“ zusätzliche eigene Kosten entstehen?
Wer Assistenzkräfte selbst beschäftigt, muss Lohnnebenkosten, Vertretung und Arbeitgeberpflichten vollständig kalkulieren.
Soll ich beim Thema „Persönliches Budget“ vor der schriftlichen Klärung Kosten auslösen?
Klären Sie zuerst die Finanzierungsregel: Das Budget orientiert sich am festgestellten notwendigen Bedarf und ist kein frei verfügbares zusätzliches Einkommen. Prüfen Sie danach mögliche Eigen- oder Zusatzkosten: Wer Assistenzkräfte selbst beschäftigt, muss Lohnnebenkosten, Vertretung und Arbeitgeberpflichten vollständig kalkulieren. Lösen Sie vorher nur bewusst selbst getragene Kosten aus.
Offizielle Quellen und fachlicher Stand
Inhaltlich geprüft am 10.07.2026. Für eine verbindliche Entscheidung sind die Originalquelle und der konkrete Bescheid maßgeblich. So prüft und aktualisiert die Redaktion ihre Inhalte.


