Beruf & soziale Sicherung
Pflegeunterstützungsgeld im akuten Pflegefall
Kurzfristig von der Arbeit fernbleiben, Arbeitgeber informieren und Lohnersatz bei der Pflegeversicherung beantragen.

Kurzantwort
Das Wichtigste in Kürze
Bei einer akut aufgetretenen Pflegesituation können Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um Pflege zu organisieren oder sicherzustellen. Fehlt die Entgeltfortzahlung, kann Pflegeunterstützungsgeld in Betracht kommen.
Einordnung
Wann ist dieses Thema relevant?
- Eine nahe Angehörige oder ein naher Angehöriger benötigt plötzlich Pflegeorganisation.
- Krankenhausentlassung, Sturz oder schnelle Verschlechterung erfordert sofortiges Handeln.
- Für die Ausfallzeit besteht weder aus einer anderen gesetzlichen Vorschrift noch aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Konkreter Ablauf
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
- 01
Arbeitgeber unverzüglich über Verhinderung und voraussichtliche Dauer informieren.
- 02
Ärztliche Bescheinigung über Pflegebedürftigkeit und Erforderlichkeit beschaffen.
- 03
Pflegeunterstützungsgeld unverzüglich bei der Pflegeversicherung der gepflegten Person beantragen.
- 04
Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers nachreichen.
- 05
Akutzeit für einen tragfähigen Versorgungsplan nutzen.
Vorbereiten
Diese Unterlagen helfen
- Ärztliche Bescheinigung
- Antrag der Pflegeversicherung
- Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers
- Nachweis des Angehörigenverhältnisses, falls verlangt
Genau hinsehen
Worauf Sie besonders achten sollten
Das Recht auf kurzzeitige Arbeitsverhinderung besteht unabhängig von der Betriebsgröße und bei allen Pflegegraden; die Leistungsvoraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.
Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung und muss unverzüglich beantragt werden.
Häufig gefragt
Fragen und kurze Antworten
Muss bereits ein Pflegegrad vorliegen?
Im akuten Fall muss eine Pflegebedürftigkeit voraussichtlich bestehen; sie kann durch ärztliche Bescheinigung belegt werden.
Wer zahlt das Pflegeunterstützungsgeld?
Zuständig ist die Pflegekasse oder private Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person.
Welche offiziellen Quellen helfen bei Pflegeunterstützungsgeld?
Im Quellenabschnitt sind BMG: Pflegeunterstützungsgeld und BMG: Pflege und Beruf vereinbaren direkt verlinkt. Für den Einzelfall bleiben der aktuelle Bescheid und die Auskunft der zuständigen Stelle maßgeblich.
Offizielle Quellen und fachlicher Stand
Inhaltlich geprüft am 10.07.2026. Für eine verbindliche Entscheidung sind die Originalquelle und der konkrete Bescheid maßgeblich. So prüft und aktualisiert die Redaktion ihre Inhalte.


