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Beruf & soziale Sicherung

Pflegeunterstützungsgeld im akuten Pflegefall

Kurzfristig von der Arbeit fernbleiben, Arbeitgeber informieren und Lohnersatz bei der Pflegeversicherung beantragen.

Von Kompass der Pflege RedaktionRedaktionell geprüft: Kompass der Pflege Redaktion
„Pflegeunterstützungsgeld im akuten Pflegefall“: Eine pflegende Angehörige prüft Unterlagen zur Vereinbarkeit von Beruf, Absicherung und Pflege.
Kurzfristig von der Arbeit fernbleiben, Arbeitgeber informieren und Lohnersatz bei der Pflegeversicherung beantragen.Bildnachweis: Kompass der Pflege · Eigenes fotorealistisches KI-Redaktionsbild

Kurzantwort

Das Wichtigste in Kürze

Bei einer akut aufgetretenen Pflegesituation können Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um Pflege zu organisieren oder sicherzustellen. Fehlt die Entgeltfortzahlung, kann Pflegeunterstützungsgeld in Betracht kommen.

Einordnung

Wann ist dieses Thema relevant?

  • Eine nahe Angehörige oder ein naher Angehöriger benötigt plötzlich Pflegeorganisation.
  • Krankenhausentlassung, Sturz oder schnelle Verschlechterung erfordert sofortiges Handeln.
  • Für die Ausfallzeit besteht weder aus einer anderen gesetzlichen Vorschrift noch aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Konkreter Ablauf

So gehen Sie Schritt für Schritt vor

  1. 01

    Arbeitgeber unverzüglich über Verhinderung und voraussichtliche Dauer informieren.

  2. 02

    Ärztliche Bescheinigung über Pflegebedürftigkeit und Erforderlichkeit beschaffen.

  3. 03

    Pflegeunterstützungsgeld unverzüglich bei der Pflegeversicherung der gepflegten Person beantragen.

  4. 04

    Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers nachreichen.

  5. 05

    Akutzeit für einen tragfähigen Versorgungsplan nutzen.

Vorbereiten

Diese Unterlagen helfen

  • Ärztliche Bescheinigung
  • Antrag der Pflegeversicherung
  • Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers
  • Nachweis des Angehörigenverhältnisses, falls verlangt

Genau hinsehen

Worauf Sie besonders achten sollten

Das Recht auf kurzzeitige Arbeitsverhinderung besteht unabhängig von der Betriebsgröße und bei allen Pflegegraden; die Leistungsvoraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.

Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung und muss unverzüglich beantragt werden.

Häufig gefragt

Fragen und kurze Antworten

Muss bereits ein Pflegegrad vorliegen?

Im akuten Fall muss eine Pflegebedürftigkeit voraussichtlich bestehen; sie kann durch ärztliche Bescheinigung belegt werden.

Wer zahlt das Pflegeunterstützungsgeld?

Zuständig ist die Pflegekasse oder private Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person.

Welche offiziellen Quellen helfen bei Pflegeunterstützungsgeld?

Im Quellenabschnitt sind BMG: Pflegeunterstützungsgeld und BMG: Pflege und Beruf vereinbaren direkt verlinkt. Für den Einzelfall bleiben der aktuelle Bescheid und die Auskunft der zuständigen Stelle maßgeblich.

Offizielle Quellen und fachlicher Stand

Inhaltlich geprüft am 10.07.2026. Für eine verbindliche Entscheidung sind die Originalquelle und der konkrete Bescheid maßgeblich. So prüft und aktualisiert die Redaktion ihre Inhalte.