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Beruf & soziale Sicherung

Rentenbeiträge für pflegende Angehörige prüfen

Voraussetzungen der sozialen Sicherung prüfen und den Fragebogen der Pflegekasse vollständig ausfüllen.

Von Kompass der Pflege RedaktionRedaktionell geprüft: Kompass der Pflege Redaktion
„Rentenbeiträge für pflegende Angehörige prüfen“: Angehörige und eine pflegebedürftige Person besprechen gemeinsam die Organisation des Pflegealltags.
Voraussetzungen der sozialen Sicherung prüfen und den Fragebogen der Pflegekasse vollständig ausfüllen.Bildnachweis: Kompass der Pflege · Eigenes fotorealistisches KI-Redaktionsbild

Kurzantwort

Das Wichtigste in Kürze

Die Pflegekasse kann für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Grundvoraussetzungen sind unter anderem mindestens Pflegegrad 2, wenigstens zehn Stunden Pflege an zwei Tagen pro Woche und höchstens 30 Stunden Erwerbstätigkeit.

Einordnung

Wann ist dieses Thema relevant?

  • Eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 wird zu Hause gepflegt.
  • Die Pflege umfasst regelmäßig mindestens zehn Wochenstunden.
  • Die Pflegeperson arbeitet nebenher nicht mehr als 30 Stunden pro Woche.

Konkreter Ablauf

So gehen Sie Schritt für Schritt vor

  1. 01

    Im Pflegegrad-Antrag alle beteiligten Pflegepersonen korrekt angeben.

  2. 02

    Fragebogen zur sozialen Sicherung vollständig ausfüllen.

  3. 03

    Pflegezeiten bei mehreren Pflegepersonen realistisch aufteilen.

  4. 04

    Bescheid über Versicherungspflicht und gemeldete Werte prüfen.

  5. 05

    Änderungen bei Arbeitszeit, Pflegeumfang oder Leistungsart mitteilen.

Vorbereiten

Diese Unterlagen helfen

  • Fragebogen der Pflegekasse
  • Pflegegrad-Bescheid
  • Angaben zu Pflegezeiten und Erwerbstätigkeit
  • Bescheide zur Rentenversicherung

Genau hinsehen

Worauf Sie besonders achten sollten

Die Höhe der Beiträge hängt von Pflegegrad und gewählter Leistungsart ab. Bei geteilter Pflege werden die anrechenbaren Anteile aufgeteilt.

Die Pflegeperson stellt nicht selbst einen Beitragsantrag bei der Rentenversicherung; die Prüfung beginnt über die Pflegekasse der gepflegten Person.

Häufig gefragt

Fragen und kurze Antworten

Zählt Pflegegrad 1 für Rentenbeiträge?

Nein. Für die Rentenversicherungspflicht als Pflegeperson ist mindestens Pflegegrad 2 erforderlich.

Darf ich zusätzlich arbeiten?

Ja, solange die regelmäßige Erwerbstätigkeit grundsätzlich nicht mehr als 30 Stunden pro Woche umfasst und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche offiziellen Quellen helfen bei Rente pflegende Angehörige?

Im Quellenabschnitt sind Deutsche Rentenversicherung: Angehörige pflegen und Deutsche Rentenversicherung: Pflegepersonen 2026 direkt verlinkt. Für den Einzelfall bleiben der aktuelle Bescheid und die Auskunft der zuständigen Stelle maßgeblich.

Offizielle Quellen und fachlicher Stand

Inhaltlich geprüft am 10.07.2026. Für eine verbindliche Entscheidung sind die Originalquelle und der konkrete Bescheid maßgeblich. So prüft und aktualisiert die Redaktion ihre Inhalte.