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Krankenhaus & Entlassung

Entlassmanagement: So gehen Sie vor

Die weitere medizinische und pflegerische Versorgung bereits während des Krankenhausaufenthalts sichern. Beim Thema „Entlassmanagement“ führt der Ablauf vom ersten prüfbaren Schritt über die zuständige Stelle bis zur dokumentierten Entscheidung und Wiedervorlage.

Von Kompass der Pflege RedaktionRedaktionell geprüft: Kompass der Pflege Redaktion
„Entlassmanagement – Antrag“: Eine Pflegefachperson bespricht mit einer pflegebedürftigen Person die weitere Versorgung nach einer Behandlung.
Die weitere medizinische und pflegerische Versorgung bereits während des Krankenhausaufenthalts sichern. Beim Thema „Entlassmanagement“ führt der Ablauf vom ersten prüfbaren Schritt über die zuständige Stelle bis zur dokumentierten Entscheidung und Wiedervorlage.Bildnachweis: Kompass der Pflege · Eigenes fotorealistisches KI-Redaktionsbild

Kurzantwort

Das Wichtigste in Kürze

Beginnen Sie mit diesem Schritt: Früh im Aufenthalt Entlassdatum, Wohnsituation und real verfügbare Hilfe mitteilen. Danach: Für jede benötigte Leistung Verordnung, Kostenträger, Anbieter und Starttermin festlegen. Anschließend: Arztbrief, Medikamentenplan, Pflegeüberleitung und Rezepte vor Abfahrt prüfen. Das Krankenhaus koordiniert mit Einwilligung; Krankenkasse, Pflegekasse, Praxen und Leistungserbringer entscheiden und erbringen ihre jeweiligen Leistungen.

Einordnung

Wann ist dieses Thema relevant?

  • Das konkrete Ziel ist geklärt: Die weitere medizinische und pflegerische Versorgung bereits während des Krankenhausaufenthalts sichern.
  • Die Ausgangslage lässt sich belegen: Nach der Entlassung werden Medikamente, Pflege, Hilfsmittel oder Therapie benötigt.
  • Der Entscheidungsmaßstab ist bekannt: Entlassmanagement soll eine lückenlose medizinische, pflegerische und soziale Anschlussversorgung ab dem tatsächlichen Entlasszeitpunkt organisieren.

Konkreter Ablauf

So gehen Sie Schritt für Schritt vor

  1. 01

    Früh im Aufenthalt Entlassdatum, Wohnsituation und real verfügbare Hilfe mitteilen.

  2. 02

    Für jede benötigte Leistung Verordnung, Kostenträger, Anbieter und Starttermin festlegen.

  3. 03

    Arztbrief, Medikamentenplan, Pflegeüberleitung und Rezepte vor Abfahrt prüfen.

  4. 04

    Am ersten Werktag nach Entlassung alle Übergaben und Lieferungen kontrollieren.

  5. 05

    Ergebnis und nächste Wiedervorlage festhalten: Planung beginnt sobald ein nachstationärer Bedarf erkennbar ist.

Vorbereiten

Diese Unterlagen helfen

  • Schriftlicher Entlassplan mit Verantwortlichen und Terminen
  • Arztbrief, Medikamentenplan, Verordnungen und Rezepte
  • Kontaktdaten bestätigter Dienste, Einrichtungen und weiterbehandelnder Praxen
  • Kopie des Vorgangs zum Thema „Entlassmanagement“ mit Versand- beziehungsweise Eingangsbeleg

Genau hinsehen

Worauf Sie besonders achten sollten

Wiedervorlage: Planung beginnt sobald ein nachstationärer Bedarf erkennbar ist. Kurz gültige Entlassverordnungen werden sofort an Kasse, Apotheke oder Dienst weitergegeben.

Typischer Fallstrick: „Hausarzt kümmert sich“ ist kein Entlassplan, wenn Praxis, Termin, Rezept und Zwischenversorgung nicht bestätigt sind. Prüfen Sie deshalb vor dem Versand besonders Schriftlicher Entlassplan mit Verantwortlichen und Terminen und Arztbrief, Medikamentenplan, Verordnungen und Rezepte.

Praxisbeispiel: Vor der Freitagsentlassung liegt fest, wer am Wochenende Verbände wechselt und wo fehlende Medikamente erreichbar sind.

Häufig gefragt

Fragen und kurze Antworten

Was ist der erste Schritt beim Thema „Entlassmanagement“?

Früh im Aufenthalt Entlassdatum, Wohnsituation und real verfügbare Hilfe mitteilen.

An welche Stelle richte ich den Vorgang zum Thema „Entlassmanagement“?

Das Krankenhaus koordiniert mit Einwilligung; Krankenkasse, Pflegekasse, Praxen und Leistungserbringer entscheiden und erbringen ihre jeweiligen Leistungen.

Was sollte ich nach der Entscheidung zum Thema „Entlassmanagement“ tun?

Kurz gültige Entlassverordnungen werden sofort an Kasse, Apotheke oder Dienst weitergegeben.

Offizielle Quellen und fachlicher Stand

Inhaltlich geprüft am 10.07.2026. Für eine verbindliche Entscheidung sind die Originalquelle und der konkrete Bescheid maßgeblich. So prüft und aktualisiert die Redaktion ihre Inhalte.